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Der Portalbetreiber (IFV Beratung und Service GmbH) bietet über die Internetportalseiten www.veranstaltungsterminkalender.de bzw. www.technik-netzwerk.de, www.online-fachtagung.de, www.expertentagung.info die Teilnahme an VIDEO-KONFERENZEN an, bei denen im Online-Streaming-Verfahren Audio- und Video-Daten übermittelt werden.
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Für die Teilnahme an VIDEO-KONFERENZEN gelten folgende SONDERBEDINGUNGEN, die von jedem Konferenzteilnehmer (ebenso: Referent bzw. Sponsor) explizit bei der Anmeldung anerkannt werden und somit als Vertragsbestandteil gelten:
- Sofern der Veranstalter keine schriftliche Genehmigung zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwendung bzw. Weitergabe von Bild- oder Tonaufnahmen erteilt hat, ist jede Form von Video- bzw. Audio-Mitschnitt untersagt. Dies gilt auch für Einzelbildaufnahmen (Screenshot). Alle Rechte an Audio- oder Video-Inhalten liegen ausschließlich beim jeweiligen Konferenz-Veranstalter und werden von diesem zur Durchsetzung aller diesbezüglichen Rechtsansprüche auf den Portalbetreiber übertragen.
- Im Rahmen der Teilnahme an einer Videokonferenz gestattet der Portalbetreiber die einmalige LIVE-TEILNAHME und somit den einmaligen Konsum eines flüchtigen Mediums im STREAMING-VERFAHREN. Aufzeichnungen, die einen vielfachen Konsum bzw. eine Weitergabe an Dritte ermöglichen würden, sind keinesfalls gestattet.
- Die Aufzeichnung, Speicherung, Weiterverarbeitung (einschließlich jeder Form von Weitergabe) der Daten aus dem Video-Stream, Audio- bzw. Bild-Dateien (Screenshots) ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt sowohl für die Präsentationen (Fachvorträge) als auch für die Frage- bzw. Diskussionsrunden zwischen Teilnehmern und Referenten. Eine derartige Aufzeichnung würde gegen Persönlichkeitsrechte der ungefragt aufgenommenen Personen verstoßen. Zudem wäre hierin ein Verstoß gegen die Anweisungen des Veranstalters (Portalbetreiber) zu sehen.
- Bei Zuwiderhandlung gegen das Aufzeichnungsverbot gilt in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von 25000 Euro als vereinbart, die direkt im Anschluss an die Aufzeichnung fällig wird. Bei dauerhafter Speicherung, wiederholtem Abspielen oder der Weitergabe der vertragswidrig angefertigten Aufzeichnungen (Verbreitung) gilt in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von 25000 Euro als vereinbart, die unmittelbar im Anschluss an eine Verbreitung direkt fällig wird.
- Weiterhin werden alle Verletzungen von Urheberrechten bzw. von Rechten an Bildern und Aufzeichnungen einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt.
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Um die rechtlichen Folgen aus unerlaubten bzw. versehentlichen Aufzeichnungen zu vermeiden, werden die Teilnehmer der Online-Konferenzen aufgefordert, sich zu vergewissern, dass eine eventuell auf ihren jeweiligen Computersystemen vorhandene Aufzeichnungssoftware deaktiviert ist.
Die vorstehenden Bedingungen sind fester Bestandteil der Geschäftsbedingungen (Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; AGB) und werden bei Vertragsschluss (bzw. bei konkludentem Handeln) vollumfänglich anerkannt.
Die Sonderbedingungen für die Teilnahme an VIDEO-KONFERENZEN gelten >>> inhaltsgleich <<< für sämtliche Veranstaltungen, die über eines der folgenden Online-Portale angeboten werden: www.veranstaltungsterminkalender.de, www.technik-netzwerk.de, www.innovationsnetzwerk.de, www.bahnverband.de, www.bahnverband.online, www.bahntechnik-netzwerk.de, www.bautechnik-netzwerk.de, www.elektrotechnik-netzwerk.de, www.fahrzeugtechnik-netzwerk.de, www.informationstechnik-netzwerk.de, www.online-fachtagung.de, www.fachtagung.online, www.expertentagung.info angeboten werden.
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Rechtliche Hinweise des Portalbetreibers >>> Impressum
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